AGB
Es gelten folgende Bedingungen bei der Abwicklung von Geschäften mit der BioEnergy GmbH:

I. Geltungsbereich
1. Für alle mit die BioEnergy GmbH abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages oder dem Verkauf von Rohstoffen wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

II. Stornierung von verbindlich abgegebenen Angeboten
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis vier (4) Wochen vor Rohstoff-Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an.

III. Preise
Für den Rohstoffankauf gelten die mündlich oder schriftlich durch einen Rohstoffliefervertrag festgelegten Preise. Ein Rohstoffliefervertrag ist wechselseitig binnen einer Frist von drei (3) Monaten ohne zwingende Nennung von Gründen kündbar. Von dem vereinbarten Preis für landwirtschaftliche Rohstoffe zum Zwecke der Fermentation, wie z. B. Maissilage, Grüngut oder Getreide, sind 10,7 % MwSt. enthalten und diese wird separat in einer Abrechnung ausgewiesen. Der vereinbarte Preis entspricht dabei dem Bruttoabrechnungspreis.

IV. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen der BioEnergy GmbH und dem Auftraggeber oder Lieferanten kommt entweder durch eine schriftliche Bestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens der Kunden zustande. Die BioEnergy GmbH hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber oder Lieferanten mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von der BioEnergy GmbH schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die vereinbarten Preise (mündlich oder schriftlich). Nachträgliche Änderungen sind nicht zulässig.

V. Haftung
1. Die BioEnergy GmbH haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die BioEnergy GmbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
3. In allen anderen Fällen haftet die BioEnergy GmbH nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

VI. Haftungsausschluss
1. Die BioEnergy GmbH haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.
2. Die BioEnergy GmbH hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

VII. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

IX. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB voll wirksam.

X. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die BioEnergy GmbH die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
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